Behandlung und Kosten

Behandlung und Kosten

Da meine Praxis eine reine Privatpraxis ist, kann ich Rezepte von gesetztlichen Krankenkassen nicht annehmen.
Es erstatten jedoch mittlerweile sehr viele gesetztliche Krankenkassen die Kosten für eine osteopathische Behandlung zu unterschiedlichen Anteilen. Hierzu ist eine privatärztliche Verordnung nötig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bedarf stelle ich Ihnen eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse aus.

Von mir durchgeführte osteopathische Behandlungen werden von den gesetztlichen Krankenkassen bezuschusst, ich erfülle die Voraussetzungen dafür,
ich habe die Osteopathie Ausbildung am College Sutherland erfolgreich abgeschlossen und bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).

Für Selbstzahler können, je nach Umfang und Dauer der Behandlung, Einzel-, Monats-, oder Jahresquittungen zur Vorlage beim Finanzamt erstellt werden.

Beihilfe-, Zusatz- und Privatversicherungen

Kosten für viele naturheilkundliche Behandlungen von Heilpraktikern werden von Beihilfe-, Zusatz- oder Privatversicherungen übernommen. Klären Sie mit Ihrem Kostenträger, welche Leistungen in Ihrem Fall übernommen werden.

Im Falle von Beihilfe-, Zusatz- oder Privatversicherten erstelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) zur Vorlage bei Ihrem Kostenträger.
Hierbei bitte ich Sie zu beachten, dass die Kostenträger bei der Erstattung Ihrerseits nicht an die GebüH gebunden sind und durchaus niedrigere Beträge als erstattungsfähig ansetzen. Die Differenz gilt als reine Privatleistung, die der Patient trägt.


Während des ersten Termins erfolgt ein Anamnesegespräch, eine ausführliche osteopathische Untersuchung, sowie eine individuelle Behandlung.
Er dauert in der Regel 55-70 Minuten und das Honorar beträgt 95,- Euro.
Folgetermine dauern ca. 45 - 50 Minuten und kosten je nach therapeutischem Aufwand 85,- bis 90,- Euro.


Organisatorisches

Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch mit.

Das Behandlungshonorar ist nach jeder Behandlung in bar fällig.

Die Dauer der Behandlung, sowie die Anzahl der Folgebehandlungen und der zeitliche Abstand sind individuell von Befund und Patient abhägig.

Es ist verständlich, dass man einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen kann.
Bitte sagen Sie den vereinbarten Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, Montagstermine entsprechend am Freitag,
damit diese nach Absage an andere Patienten vergeben werden können.
Andernfalls behalte ich es mir vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 80,- Euro in Rechnung zu stellen.